Blitzschutz

Mit einem äusseren Blitzschutz können Sie die wahrscheinlichkeit eines möglichen Blitzeinschlages senken und sich so in Ihrem Eigenheim sicherer fühlen.
Im Kanton Zürich werden Blitzschutzanlagen nicht subventioniert.
Blitzschutzanlagen werden gemäss Richtlinie
SEV 4022:2008 erstellt.
Für weiter Informationen :
Gebäudeversicherung des Kanton Zürich : Blitzschutz
http://www.gvz.ch Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen : Brandschutzrichtlinie
http://bsvonline.vkf.ch
Quelle: http://www.aflury.ch